Jahreswechsel – das ändert sich für Sie als Versicherungsnehmer

Der Jahreswechsel steht bereits vor der Tür und bringt für Sie als Versicherungsnehmer einiges an Änderungen mit sich. 
Jahreswechsel – diese Änderungen kommen in 2022

Änderungen in der Altersvorsorge:

Ab dem 1. Januar 2022 gelten für die gesetzliche Rentenversicherungen neue Einkommensgrenzen.

Sie als Versicherter und Ihr Arbeitgeber zahlen in der allgemeinen Rentenversicherung Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 7.050 Euro/Monat (alte Bundesländer) bzw. 6.750 Euro/Monat (neue Bundesländer) ein.

Liegt Ihr Verdienst über der genannten Einkommensgrenze, muss für den Teil über der Grenze kein Beitrag gezahlt werden.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt die Einkommensgrenze bei 8.650 Euro/Monat (alte Bundesländer) bzw. 8.350 Euro/Monat (neue Bundesländer).

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wirkt sich auch auf die betriebliche Altersversorgung aus. 

Das heißt:  Sie als Arbeitnehmer können von ihrem Bruttogehalt per Entgeltumwandlung bis zu 8 % der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und 4 % sozialabgabefrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einbringen. 

Sie möchten gerne mehr zum Thema Altersvorsorge erfahren? Vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit uns. Schreiben Sie uns hierzu einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an.

Änderungen bei Ihrer Basis-Rente

Bei der Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) kommt es zum Jahreswechsel auch zu einigen Veränderungen. Im kommenden Jahr 2022 sind 94 % der Einzahlungen bis zu einer Bemessungsgrenze von 25.639 Euro, steuerlich abzugsfähig.

Die Staatskasse erkennt hiervon maximal 24.100 Euro der Aufwendungen als Sonderausgaben an. Für den Ehepartner verdoppelt sich der Betrag. 

Zu den Sonderausgaben zählen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder für ein berufsständisches Versorgungswerk (Sondersysteme).

Der Höchstrechnungszins wird abgesenkt

Der Höchstrechnungszins wird im Jahr 2022 abgesenkt. Die Senkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent hat einige Änderungen zur Folge:

  • Es kommt zu Einschränkungen im Angebot von Riester-Renten, da zahlreiche Anbieter den Markt verlassen.
  • Etliche Versicherer werden für die betriebliche Altersvorsorge im Neugeschäft voraussichtlich keine Beitragszusagen mit Mindestleistung mehr anbieten.
  • Die Garantiewerte von Versicherungsprodukten werden sinken.

BBG der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Ab dem 1. Januar 2022 bleibt die BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) konstant und beläuft sich auf jährlich 58.050m Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Wichtig für Sie: Wer privat versichert ist, bleibt das auch. Selbst wenn Sie irgendwann unter die Versicherungspflichtgrenze fallen.

Änderungen für Kinderlose

Kinderlose müssen ab 1. Januar 2022 im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung 0,1 Prozent mehr in die Pflegeversicherung einzahlen. Somit steigt der Zuschlag auf 0,35 Prozent.

Keine Änderungen ergeben sich bei den Zusatzbeiträgen, welche weiterhin stabil bei 1,3 Prozent liegen. Diese Zusatzbeiträge werden von vielen Krankenkassen neben dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent erhoben.

Änderungen bei der Kfz-Versicherung

Es gibt neue Typ- und Regionalklassen

Etliche Autofahrer profitieren im kommenden Jahr in der Kfz-Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen. Für Millionen Autofahrer gelten künftig höhere Einstufungen. Große Sprünge sind aber die Ausnahme. Nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten.

Eine Typklasse spiegelt die Schadensbilanz eines Automodells wider.

In der Regionalklasse können sich im kommenden Jahr Millionen Autofahrer auf eine bessere Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung freuen. Denn rund 5 Millionen Fahrer werden heraufgestuft.

Eine Regionalklasse spiegelt die Schadensbilanzen der einzelnen Zulassungsbezirke wider.

Grundsätzlich gilt: Je besser die Einstufung in der Typ- und Regionalklasse, desto günstiger wirkt es sich für Sie als Versicherungsnehmer auf den Versicherungsbeitrag aus. 

Jahreswechsel – Zeit für einen Versicherungscheck

Der bevorstehende Jahreswechsel ist auch ein guter Grund seine Versicherungen auf Herz und Nieren zu prüfen.

Gerne stehen Ihnen unsere Versicherungsmakler für eine kostenlose Beratung zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr und bleiben Sie gesund!

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