Rentenlücke, Inflation: Jetzt betrieblich vorsorgen mit der betrieblichen Altersvorsorge!

Das allein mit der gesetzlichen Rente der gewohnte Lebensstandard im Ruhestand nicht zu halten ist, dürfte inzwischen Allgemeinwissen sein.

Die Inflation verschärft das Risiko von Altersarmut zusätzlich. 2023 wird sie laut aktuellen Schätzungen bei durchschnittlich 6.0 Prozent liegen. Der dadurch entstehende Vermögensverlust ist enorm: „Bereits bei 4 Prozent jährlicher Inflation hätte sich die Kaufkraft eines angesparten Kapitalbetrags nach 18 Jahren halbiert“, warnt Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der HDI Pensionsmanagement AG.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Eine der Folgen: Betriebliche Altersvorsorge (bAV) gewinnt in Inflationszeiten weiter an Bedeutung. Ihre Beiträge sind staatlich gefördert und können an den Kapitalmärkten angelegt werden. Auf diese Weise eröffnen sich Renditechancen, die inflationsbedingte Kaufkraftverluste auf längere Sicht ausgleichen oder sogar übertreffen können. So kann die Versorgungssituation im Alter effizient verbessert werden.

In vielen Unternehmen nutzen Beschäftigte bereits ihr Recht, einen Teil des Gehalts zugunsten einer Direktversicherung umzuwandeln und sich dies mit mindestens 15 Prozent vom Arbeitgeber bezuschussen zu lassen. Auch das Unternehmen profitiert: Es investiert in zufriedenere Mitarbeiter und präsentiert sich im Wettbewerb um Fachkräfte als attraktiver Arbeitgeber – und dies umso effektiver, je stärker es die Zuschüsse über die obligatorischen 15 Prozent hinaus aufstockt. Zudem werden bAV-Zuschüsse in bestimmten Grenzen nicht mit Lohnnebenkosten belegt und können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Unternehmer sollten nach Ansicht von Vorsorge-Experten deshalb jetzt schnell aktiv werden und folgendes tun:

  • Richten Sie ein attraktives betriebliches Versorgungsmodell ein oder modernisieren Sie ein bereits vorhandenes. Auf diese Weise grenzen Sie sich positiv von Ihren Mitbewerbern am Fachkräftemarkt ab.
  • Sprechen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv an und informieren Sie sie über die Vorteile einer bAV.
  • Nutzen Sie die hohe staatliche Förderung für die Einrichtung einer arbeitgeberfinanzierten bAV für Bezieher niedriger Einkommen – denn auch Geringverdiener, wie z. B. Teilzeitkräfte, sind wertvoll.
  • Überprüfen Sie bestehende bAV-Systeme und Zuschuss-Regelungen auf eine zeitgemäße Gestaltung.

Volle Beitragsgarantie ist nicht mehr sinnvoll

Lange Zeit gewährten Betriebsrenten eine Mindest-Garantie von 100 Prozent der eingezahlten Beitrage. „Eine so genannte harte Bruttobeitragsgarantie von 100 Prozent ist trotz zuletzt leicht gestiegener Zinsen für neue Verträge aber kaum mehr darstellbar“, so von Löbbecke. Wer weiter auf volle Garantien setze, müsse im Gegenzug auf kapitalmarktbasierte Renditechancen verzichten. Allerdings sei es zweifelhaft, welche Werthaltigkeit der reine Beitragserhalt für neue Versorgungszusagen überhaupt noch hat, wenn die Kaufkraft des Kapitals immer weiter sinkt.

TIPP: Garantien in der Altersvorsorge sollten deshalb bei Neu-Abschlüssen bedarfsgerecht angepasst werden. Nach vorherrschender Experten-Meinung ist eine Absenkung der Beitragsgarantie auf 80 Prozent sinnvoll. Damit ergeben sich attraktive Chancen in der Kapitalanlage, die langfristig eine verlässliche Versorgung im Alter ermöglichen, aber dennoch eine Mindestsicherung enthalten.

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