Diese Dinge ändern sich für Versicherte im Jahr 2024

Was ändert sich im Jahr 2024?

Gesundheit und Pflege

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt 2024 auf 62.100 EUR im Jahr bzw. 5.175 EUR im Monat (zum Vergleich: 2023 lag die Grenze bei 59.850 EUR bzw. 4.987,50 EUR). 

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, ab welchem Einkommen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr steigen. Da die Grenze angehoben wird, müssen Gutverdiener im neuen Jahr mit höheren GKV-Beiträgen rechnen. Der Höchstbetrag für Kinderlose inklusive Pflegeversicherung liegt zum ersten Mal über 1.000 EUR.

Zusätzlich wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV um 0,1 Prozentpunkte erhöht und beträgt somit 1,7 Prozent. Jede Krankenkasse darf selbst entscheiden, ob sie ihren Zusatzbeitrag erhöht oder nicht. 

Gut zu wissen: Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt.

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) gibt an, ab welchem Einkommen Sie in die private Krankenversicherung wechseln können. Im Jahr 2024 steigt die Grenze auf jährlich 69.300 EUR bzw. monatlich 5.775 EUR brutto an. Wenn Sie diese Einkommensgrenze überschreiten, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Wenn Sie trotzdem in der GKV bleiben, sind Sie dort freiwillig versichert.

Das Pflegegeld hat sich zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Jetzt erhalten Pflegebedürftige

  • bei Pflegegrad 2: 332 EUR (zuvor 316 EUR)
  • bei Pflegegrad 3: 572 EUR (zuvor 545 EUR)
  • bei Pflegegrad 4: 764 EUR (zuvor 728 EUR)
  • bei Pflegegrad 5: 946 EUR (zuvor 901 EUR)

Zudem sollen pflegende Angehörige mehr Hilfe erhalten. Sie haben Anspruch auf bis zu zehn freie Arbeitstage pro Jahr und pro Pflegebedürftigen. Außerdem werden die Zuschläge für Menschen in Pflegeheimen erhöht. Je nach Aufenthaltsdauer zwischen fünf und zehn Prozent.

Seit Dezember 2023 können Sie sich bei leichteren Erkrankungen wieder telefonisch krankschreiben lassen. Diese Regelung gilt nun dauerhaft. Voraussetzung für die telefonische Krankschreiben ist, dass sie als Patient/Patientin in der Praxis bekannt sind und es sich um eine Erkrankung mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“ handelt. Damit unterscheidet sich die dauerhafte Regelung von der zwischenzeitlichen Lösung während der Corona-Pandemie, wo die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegserkrankungen begrenzt war.

KFZ, Wohnen, Haftpflicht und Recht

Die Beiträge für die Autoversicherung steigen 2024 durchschnittlich um 10 Prozent. Wenn Ihre Kfz-Versicherung die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen die Beitragserhöhung mitgeteilt wird, haben Sie noch einen Monat Zeit, um zu kündigen und die Kfz-Versicherung zu wechseln.

Auch für 2024 wurden neue Typklassen und neue Regionalklassen bekanntgegeben. Bei den Typklassen werden 7,4 Millionen Fahrzeuge höher eingestuft. 5,4 Millionen Fahrzeuge wurden niedriger und bei 29,4 Millionen ändert sich nichts.

Die Regionalklassen sind für 45 Bezirke gestiegen und für 31 gesunken. Für 336 Bezirke und damit für rund 36,4 Millionen Versicherte bleibt es bei den bisherigen Regionalklassen.

Seit 18. Dezember 2023 gibt es keine staatliche Kaufprämie für E-Autos mehr. Nur Anträge, die bis zum 17. Dezember 2023 eingegangen sind, wurden noch bearbeitet. Bereits bewilligte Anträge sind von dem Förder-Aus nicht betroffen. 

Die CO2-Steuer sollte ursprünglich ab 1. Januar 2024 auf 40 EUR pro Tonne (statt 30 EUR im Vorjahr) erhöht werden. Nach dem Haushaltsurteil hat sich die Regierung aber auf 45 EUR pro Tonne geeinigt. Dadurch werden Benzin und Diesel voraussichtlich um ca. 4 Cent pro Liter teurer.

Auch Hausrat- und Gebäudeversicherungen werden 2024 teurer. Die Gründe hierfür liegen immer noch in den hohen Kosten der Versicherer im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2021 sowie den hohen Material-, Bau- und Handwerkerkosten, mit denen Versicherer im Schadenfall rechnen müssen.

Die Eigenheimrenten-Förderung (auch „Wohn-Riester genannt) dürfen Sie ab 2024 auch für energetische Sanierung und Umbaumaßnahmen verwenden, z. B. für den Einbau einer Wärmepumpe, Wärmedämmung oder eine Photovoltaikanlage. Bisher durfte die Wohn-Riester nur für den Aufbau von Eigenkapital, zur Tilgung eines Darlehens oder zur altersbedingten Sanierung genutzt werden.

Rente und Altersvorsorge

  • Wie in der Krankenversicherung steigt auch in der Rentenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). In den neuen Bundesländern auf 7.450 EUR im Monat (2023: 7.100 EUR) und in den alten Bundesländern auf 7.550 EUR im Monat (2023: 7.300 EUR).
  • In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern auf 9.200 EUR (2023: 8.750 EUR) und in den alten auf 9.300 EUR (2023: 8.950 EUR.
  • Das Durchschnittsentgelt, das zur Bestimmung der Renten-Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wurde für 2024 vorläufig auf 358 EUR im Jahr festgesetzt (2023: 43.142 EUR). 

Beiträge für die Rürup-Rente können gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Maximalbeitrag hierfür erhöht sich 2024 auf 27.565 EUR bzw. 55.130 EUR bei verheirateten Paaren.

Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) unterliegen generell der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Es gibt jedoch seit 2020 einen Freibetrag, bis zu dem keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Dieser wird 2024 auf monatlich 176,75 EUR (alte Bundesländer) und 173,25 EUR (neue Bundesländer) angehoben.

Für Fragen rund um Ihre Versicherungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Einfach anrufen und einen Termin vereinbaren – wir beraten Sie kostenlos, kompetent und fair.

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