Ă„nderungen in der Altersvorsorge: Ab dem 1. Januar 2022 gelten fĂĽr die gesetzliche Rentenversicherungen neue Einkommensgrenzen. Sie als Versicherter und Ihr Arbeitgeber zahlen in der allgemeinen Rentenversicherung Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 7.050 Euro/Monat (alte Bundesländer) bzw. 6.750 Euro/Monat (neue Bundesländer) ein. Liegt Ihr Verdienst ĂĽber der genannten Einkommensgrenze, muss fĂĽr den Teil ĂĽber […]
