Änderungen in der Altersvorsorge: Ab dem 1. Januar 2022 gelten für die gesetzliche Rentenversicherungen neue Einkommensgrenzen. Sie als Versicherter und Ihr Arbeitgeber zahlen in der allgemeinen Rentenversicherung Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 7.050 Euro/Monat (alte Bundesländer) bzw. 6.750 Euro/Monat (neue Bundesländer) ein. Liegt Ihr Verdienst über der genannten Einkommensgrenze, muss für den Teil über […]
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